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BGH, 14.06.2012 - IX ZA 76/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist durch einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1
Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist durch einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 04.01.2011 - 68c IK 368/09
- LG Hamburg, 04.05.2011 - 326 T 24/11
- BGH, 14.06.2012 - IX ZA 76/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei …
Auszug aus BGH, 14.06.2012 - IX ZA 76/11
Nur wenn diese ausreichende Darlegung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt, ist die Versäumung dieser Frist vom Antragsteller unverschuldet (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03, ZVI 2003, 600, 601).Die erforderlichen Belege wurden erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Akte gereicht; hierzu gehört insbesondere die Lohnbescheinigung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003, aaO).
- BGH, 10.02.2011 - IX ZB 250/08
Restschuldbefreiungsversagung: Verschulden des Schuldners bei eigenmächtiger …
Auszug aus BGH, 14.06.2012 - IX ZA 76/11
Im Hinblick auf die Höhe der im Vermögensverzeichnis nicht aufgenommenen Forderung der weiteren Beteiligten zu 2 und des sich hierzu verhaltenden Schreibens der H. S. an den Schuldner vom 10. März 2009 durfte dieser auch nicht - ohne weitere Überprüfungen vorzunehmen - das von seiner Verfahrensbevollmächtigten vorbereitete und offensichtlich fehlerhafte Verzeichnis unterzeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - IX ZB 250/08, WM 2011, 209 Rn. 9).