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   BGH, 14.06.2012 - IX ZA 76/11   

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https://dejure.org/2012,15947
BGH, 14.06.2012 - IX ZA 76/11 (https://dejure.org/2012,15947)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2012 - IX ZA 76/11 (https://dejure.org/2012,15947)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - IX ZA 76/11 (https://dejure.org/2012,15947)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist durch einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist durch einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - IX ZA 76/11
    Nur wenn diese ausreichende Darlegung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt, ist die Versäumung dieser Frist vom Antragsteller unverschuldet (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03, ZVI 2003, 600, 601).

    Die erforderlichen Belege wurden erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Akte gereicht; hierzu gehört insbesondere die Lohnbescheinigung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003, aaO).

  • BGH, 10.02.2011 - IX ZB 250/08

    Restschuldbefreiungsversagung: Verschulden des Schuldners bei eigenmächtiger

    Auszug aus BGH, 14.06.2012 - IX ZA 76/11
    Im Hinblick auf die Höhe der im Vermögensverzeichnis nicht aufgenommenen Forderung der weiteren Beteiligten zu 2 und des sich hierzu verhaltenden Schreibens der H. S. an den Schuldner vom 10. März 2009 durfte dieser auch nicht - ohne weitere Überprüfungen vorzunehmen - das von seiner Verfahrensbevollmächtigten vorbereitete und offensichtlich fehlerhafte Verzeichnis unterzeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2011 - IX ZB 250/08, WM 2011, 209 Rn. 9).
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